AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Angebote, Leistungen und Lieferungen der Firma andres.media Web & Werbeagentur, Inhaber Steffen Andres (nachfolgend andres.media genannt) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht die

Vertragspartner abweichende schriftlich vereinbart haben. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden.

2. Rechte an Präsentationsinhalten

Jegliche – auch teilweise – Verwendung von Arbeiten und Leistungen, die andres.media im Rahmen einer Präsentation oder in sonstiger Weise dem Auftraggeber vorgestellt und überreicht werden, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von andres.media. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen von andres.media zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von andres.media.

3. Abwicklung von Aufträgen

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä.), die andres.media erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von andres.media. andres.media wird alle notwendigen Unterlagen für die Dauer von 12 Monaten aufbewahren und anschließend dem Auftraggeber auf Wunsch gegen Berechnung zur Verfügung stellen. Eine Herausgabepflicht besteht jedoch nicht. Für Beschädigungen oder Verlust der aufzubewahrenden Unterlagen innerhalb der Aufbewahrungsfrist haftet andres.media nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eventuelle Nutzungsrechte verbleiben bei andres.media. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

4. Lieferung, Lieferfristen

4.1 Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Vereinbarung zu Grunde liegt, bestimmt andres.media den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung und wählt den nach ihrer Meinung besten Weg.

4.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängern sich die Fristen entsprechend um den Zeitraum, um den der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verspätet wahrgenommen hat.

4.3 Wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Überprüfungen und Beratungen sowie die Überprüfung sonstiger etwaiger Schutzrechtsverletzungen im

Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung sind nur dann Aufgabe von andres.media, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. andres.media ist bei entsprechender Beauftragung berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers eine anwaltliche Beratung einzuholen.

5. Kündigung

5.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen.

5.2 Nimmt der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Dienstleistungen von andres.media ohne wichtigen Grund nicht entgegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen

nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird andres.media nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5.3 Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann andres.media den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Dienstleistungen sowie 50% des Wertes der noch ausstehenden Dienstleistungen verlangen, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt andres.media vorbehalten.

6. Gewährleistung, Haftung

6.1 Von andres.media gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

6.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht andres.media das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit bei Ausschluss weiterer Rechte des Auftraggebers für diesen Zeitraum zu.

6.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet andres.media nicht für beigestellte Gegenstände des Auftraggebers, soweit andres.media nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.

6.4 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn andres.media, seine gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von andres.media leicht fahrlässig gehandelt

haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet andres.media für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

6.5 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7. Schutzrechte

7.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Dienstleistungen bei andres.media bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr – auch im Namen des Auftraggebers – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei andres.media. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für den bei der Auftragserteilung zugrunde liegenden Zweck. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur andres.media oder von andres.media ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.

7.2 Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. von andres.media nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch andres.media zulässig. Konzepte, Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von n9n oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von andres.media, auch wenn sie dem Auftraggeber weiterberechnet werden. Zur Ausführung von Konzept-Entwurfsarbeiten ist nur andres.media berechtigt. Dies gilt auch für einzelne Bestandteile der Konzeptausarbeitung. Werden Konzepte und Ideen von andres.media durch den Auftraggeber nicht entsprechend in Anspruch genommen, ist andres.media berechtigt, die Inhalte in vollem Umfang oder teilweise für andere Zwecke zu nutzen.

7.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung

der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Dienstleistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. andres.media ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, andres.media von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten entstehen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.

7.4 Wünscht der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Verwendung, dann muss er sich mit andres.media über den Verwendungsbereich und eine zusätzliche Honorierung einigen. Während der Dauer dieses Vertrages ist andres.media allein berechtigt, Änderungen und Ergänzungen von den von ihm oder in seinem Auftrag Dritten gestalteten Werbemitteln vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, es sei denn, die werbliche Darstellung des Auftraggebers ist betroffen. In diesem Fall ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich.

7.5 andres.media ist berechtigt, seine gestalterischen Arbeiten zu signieren, Veranstaltungen etc. aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrundinformationen über das Projekt sowie weitere umgesetzte Maßnahmen zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige Fremdkosten, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

8.2 Falls nicht anders vereinbart, ist andres.media berechtigt, jede einzelne Dienstleistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

8.3 Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

8.4 Kommt die von andres.media ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Entwurfskonzeption aus Gründen, die andres.media nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so ist andres.media berechtigt, die bis dato angefallen Stunden zu den vereinbarten, ansonsten zu üblichen Stundensätzen abzurechnen. Soweit die Leistung von andres.media auf Grundlage eines Werkvertrags erfolgt, gilt § 649 Satz 2 BGB.

8.5 Wird andres.media mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Auftraggeber damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen honoriert wird. andres.media kann ausdrücklich nicht unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei späterer Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so ist andres.media berechtigt, die bis dato angefallenen Stunden zu vereinbarten, ansonsten zu üblichen Stundensätzen abzurechnen.

8.6 andres.media ist berechtigt, anfallende Spesen, wie Reisekosten etc. nach Aufwand abzurechnen.

8.7 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält andres.media sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an Leistungen von andres.media, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen – soweit überhaupt vereinbart, vgl. Ziffer 7 – erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen andres.media und dem Auftraggeber (es könnte insgesamt auch von Vertragspartner gesprochen werden) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Gericht des Sitzes von andres.media.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

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